 |
|
 |
 |
|
Tennisanlage
|
|
Köllner Chaussee 129
|
|
25337 Kölln-Reisiek
|
|
|
|
Postanschrift
|
|
TC Kölln-Reisiek
|
|
Postfach 0563
|
|
25305 Elmshorn
|
|
Ihr Weg zum TCKR
|
|
|
|
|
|
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
|
|
|
Beitragsordnung
des Tennis-Clubs Kölln-Reisiek e.V. gegr.
1979
|
|
|
|
Präambel
Die neue
Beitragsordnung steht unter dem Motto Freiheit und Verantwortung! Sie ist
ein völlig neues Konzept und fördert die Motivation, sich verantwortlich
für den Verein einzusetzen. Im Mittelpunkt steht die Freiheit, seinen
Beitrag individuell zu gestalten und Verantwortung für das Vereinsleben
zu übernehmen.
Jedes Mitglied hat
zunächst den „Vollbeitrag“ zu zahlen und kann diesen durch Einsatz für
den Verein in Form von Bonuspunkten auf einen „Sockelbeitrag“ reduzieren.
Der Arbeitsdienst in der bisherigen Form wird aufgehoben.
Der Vorstand
zeichnet verantwortlich für die Aufstellung und Auflistung der
„bonusfähigen“ Tätigkeiten und legt fest, in welchem Umfang die Übernahme
von Verantwortlichkeiten für den Verein „belohnt“ wird. Ausdrücklich ist
die Mitbestimmung und Mitgestaltung durch die Vereinsmitglieder
gewünscht.
|
|
Abschnitt A -
Beitragsbonussystem
Für jedes
Vereinsmitglied wird ein Punktekonto geführt, das am 31.12. eines Jahres
verbindlich abgerechnet wird. Die erworbenen Bonuspunkte führen erst zu
einer Minderung des Vollbeitrags im Folgejahr. Der so ermittelte Beitrag
wird zu gleichen Teilen am 01.02. und 01.08. des Folgejahres fällig.
Ggf. überzhlige Bonuspunkte werden automatisch in das
Folgejahr übertragen. Bei Beendigung der Vereinsmitgliedschaft verfallen
die erworbenen Bonuspunkte. Unterhalb von Familien-, Ehepaar- oder
Lebenspartner-Mitgliedschaften können Bonuspunkte übertragen werden.
Die per 31.12.08
angesammelten Arbeitsdienstguthaben werden ab 01.01.09 in Bonuspunkte
umgerechnet.
Eine
Unterschreitung des jährlichen Sockelbeitrages ist nicht möglich.
|
|
Abschnitt B - Beiträge
|
1.
|
Jahresbeiträge
|
Vollbeitrag
|
Sockelbeitrag
|
|
1.1.1.
|
Ordentliche Mitglieder (Erwachsener) bei Eintritt bis 30.06.
|
€ 270,00
|
€ 200,00
|
|
1.1.2.
|
Ordentliche Mitglieder (Erwachsener) bei Eintritt ab 01.07. *)
|
€ 135,00
|
€ 100,00
|
|
1.2.1.
|
Ehepaare und Lebenspartnerschaften bei Eintritt bis 30.06.
|
€ 500,00
|
€ 360,00
|
|
1.2.2.
|
Ehepaare und Lebenspartnerschaften bei Eintritt ab 01.07.*)
|
€ 250,00
|
€ 180,00
|
|
1.3.1.
|
Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres bei Eintritt bis
30.06.
|
€100,00
|
€ 70,00
|
|
1.3.2.
|
Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres bei Eintritt ab
01.07. *)
|
€ 50,00
|
€ 35,00
|
|
1.4.1.
|
Jugendliche nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18.
Lebensjahres bei Eintritt bis 30.06.
|
€ 150,00
|
€ 70,00
|
|
1.4.2.
|
Jugendliche nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18.
Lebensjahres bei Eintritt ab 01.07. *)
|
€ 75,00
|
€ 35,00
|
|
1.5.1.
|
Auszubildende und Studenten bei Eintritt bis 30.06.
|
€ 200,00
|
€ 150,00
|
|
1.5.2.
|
Auszubildende und Studenten bei Eintritt ab 01.07. *)
|
€ 100,00
|
€ 75,00
|
|
1.6.1.
|
Passive Mitglieder bei Eintritt/Umstellung bis 30.06
|
€ 80,00
|
€ 30,00
|
|
1.6.2.
|
Passive Mitglieder bei Eintritt/Umstellung ab 01.07. *)
|
€ 40,00
|
€ 15,00
|
|
1.7.
|
„Schnupper-Mitgliedschaft“ vom 01.09.-31.12.
Die „Schnupper-Mitgliedschaft“ endet ohne Verpflichtung zur
schriftlichen Kündigung am 31.12.
|
€ 45,00
|
|
|
|
|
|
|
|
|
*) Mitgliedsbeitrag gilt ausschlielich
für das Eintrittsjahr
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2.
|
Gastspielbeiträge
|
|
|
|
2.1.
|
60 Minuten/90 Minuten Doppel pro erwachsenem Spieler
|
€ 7,50
|
|
|
2.2.
|
60 Minuten/90 Minuten Doppel pro Jugendlichem
|
€ 5,00
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Gastspielbeitrag ist auch von passiven Mitgliedern zu
entrichten.
|
|
|
|
|
|
Abschnitt C -
Zahlungsbedingungen
- Die Beiträge nach
Ziffer 1. werden grundsätzlich durch Einzugsermächtigung vom Verein
zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin abgerufen.
- Im Falle der
Rückbelastung sind die Bankgebühren vom Vereinsmitglied zu tragen.
- Nach einer
Rückbelastung ist die Einzugsermächtigung neu zu erteilen. Eine
mündliche bzw. fernmündliche Zusage ist ausreichend.
- Auf schriftlichen
Antrag ist eine andere Zahlungsweise vereinbar. Aufgrund des damit
verbundenen höheren Verwaltungsaufwandes ist zusätzlich eine Gebühr
von € 5,00 pro Buchung vom Mitglied zu entrichten.
- Bei Zahlungsverzug wird
der Verein einen Säumniszuschlag von 2% pro angefangenem
Kalendermonat auf den geschuldeten Beitrag erheben.
- Bei einem
Zahlungsverzug von 3 Monaten behält sich der Vorstand vor, die
Vereinsmitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres ohne weitere
schriftliche Mitteilung zu beenden. Die ausgehändigten Schlüssel
sowie der Leihweise zur Verfügung gestellte Transponder
sind zurückzugeben.
|
|
Abschnitt D –
Inkrafttreten
Nach
Beschlussfassung durch die Jahreshauptversammlung am 21.02.2008 tritt die
Beitragsordnung in vorgenannter Fassung am 01.01.2009 in Kraft.
|
|
|
|
|
|