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Beitragsordnung

Beitragsordnung
 des Tennis-Clubs Kölln-Reisiek e.V. gegr. 1979

 

 

Präambel

Die neue Beitragsordnung steht unter dem Motto Freiheit und Verantwortung! Sie ist ein völlig neues Konzept und fördert die Motivation, sich verantwortlich für den Verein einzusetzen. Im Mittelpunkt steht die Freiheit, seinen Beitrag individuell zu gestalten und Verantwortung für das Vereinsleben zu übernehmen.

Jedes Mitglied hat zunächst den „Vollbeitrag“ zu zahlen und kann diesen durch Einsatz für den Verein in Form von Bonuspunkten auf einen „Sockelbeitrag“ reduzieren. Der Arbeitsdienst in der bisherigen Form wird aufgehoben.

Der Vorstand zeichnet verantwortlich für die Aufstellung und Auflistung der „bonusfähigen“ Tätigkeiten und legt fest, in welchem Umfang die Übernahme von Verantwortlichkeiten für den Verein „belohnt“ wird. Ausdrücklich ist die Mitbestimmung und Mitgestaltung durch die Vereinsmitglieder gewünscht.

Abschnitt A - Beitragsbonussystem

Für jedes Vereinsmitglied wird ein Punktekonto geführt, das am 31.12. eines Jahres verbindlich abgerechnet wird. Die erworbenen Bonuspunkte führen erst zu einer Minderung des Vollbeitrags im Folgejahr. Der so ermittelte Beitrag wird zu gleichen Teilen am 01.02. und 01.08. des Folgejahres fällig.

Ggf. überzhlige Bonuspunkte werden automatisch in das Folgejahr übertragen. Bei Beendigung der Vereinsmitgliedschaft verfallen die erworbenen Bonuspunkte. Unterhalb von Familien-, Ehepaar- oder Lebenspartner-Mitgliedschaften können Bonuspunkte übertragen werden.

Die per 31.12.08 angesammelten Arbeitsdienstguthaben werden ab 01.01.09 in Bonuspunkte umgerechnet.

Eine Unterschreitung des jährlichen Sockelbeitrages ist nicht möglich.

Abschnitt B - Beiträge

1.

Jahresbeiträge

Vollbeitrag

Sockelbeitrag

1.1.1.

Ordentliche Mitglieder (Erwachsener) bei Eintritt bis 30.06.

€ 270,00

€ 200,00

1.1.2.

Ordentliche Mitglieder (Erwachsener) bei Eintritt ab 01.07. *)

€ 135,00

€ 100,00

1.2.1.

Ehepaare und Lebenspartnerschaften bei Eintritt bis 30.06.

€ 500,00

€ 360,00

1.2.2.

Ehepaare und Lebenspartnerschaften bei Eintritt ab 01.07.*)

€ 250,00

€ 180,00

1.3.1.

Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres bei Eintritt bis 30.06.

€100,00

€ 70,00

1.3.2.

Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres bei Eintritt ab 01.07. *)

€ 50,00

€ 35,00

1.4.1.

Jugendliche nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres bei Eintritt bis 30.06.

€ 150,00

€ 70,00

1.4.2.

Jugendliche nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres bei Eintritt ab 01.07. *)

€ 75,00

€ 35,00

1.5.1.

Auszubildende und Studenten bei Eintritt bis 30.06.

€ 200,00

€ 150,00

1.5.2.

Auszubildende und Studenten bei Eintritt ab 01.07. *)

€ 100,00

€ 75,00

1.6.1.

Passive Mitglieder bei Eintritt/Umstellung bis 30.06

€ 80,00

€ 30,00

1.6.2.

Passive Mitglieder bei Eintritt/Umstellung ab 01.07. *)

€ 40,00

€ 15,00

1.7.

„Schnupper-Mitgliedschaft“ vom 01.09.-31.12.

Die „Schnupper-Mitgliedschaft“ endet ohne Verpflichtung zur schriftlichen Kündigung am 31.12.

€ 45,00

 

 

 

 

 

 

*) Mitgliedsbeitrag gilt ausschlielich für das Eintrittsjahr

 

 

 

 

 

 

2.

Gastspielbeiträge

 

 

2.1.

60 Minuten/90 Minuten Doppel pro erwachsenem Spieler

€ 7,50

 

2.2.

60 Minuten/90 Minuten Doppel pro Jugendlichem

€ 5,00

 

 

 

 

 

 

Der Gastspielbeitrag ist auch von passiven Mitgliedern zu entrichten.

 

 

Abschnitt C - Zahlungsbedingungen

  1. Die Beiträge nach Ziffer 1. werden grundsätzlich durch Einzugsermächtigung vom Verein zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin abgerufen.
  2. Im Falle der Rückbelastung sind die Bankgebühren vom Vereinsmitglied zu tragen.
  3. Nach einer Rückbelastung ist die Einzugsermächtigung neu zu erteilen. Eine mündliche bzw. fernmündliche Zusage ist ausreichend.
  4. Auf schriftlichen Antrag ist eine andere Zahlungsweise vereinbar. Aufgrund des damit verbundenen höheren Verwaltungsaufwandes ist zusätzlich eine Gebühr von € 5,00 pro Buchung vom Mitglied zu entrichten.
  5. Bei Zahlungsverzug wird der Verein einen Säumniszuschlag von 2% pro angefangenem Kalendermonat auf den geschuldeten Beitrag erheben.
  6. Bei einem Zahlungsverzug von 3 Monaten behält sich der Vorstand vor, die Vereinsmitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres ohne weitere schriftliche Mitteilung zu beenden. Die ausgehändigten Schlüssel sowie der Leihweise zur Verfügung gestellte Transponder sind zurückzugeben.

Abschnitt D – Inkrafttreten

Nach Beschlussfassung durch die Jahreshauptversammlung am 21.02.2008 tritt die Beitragsordnung in vorgenannter Fassung am 01.01.2009 in Kraft.

 

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